Formular DS 156 E part III wieder für alle E-1 und E-2 Visa-Anträge erforderlich

DS 156 E part III Antragsformular bei E-Visa-AnträgenDas US-Generalkonsulat teilte eine wichtige Änderung für den Visa-Beantragungsprozess auf seiner offiziellen Internetseite mit.

Diese betrifft ausschließlich E-Visa-Anträge von Unternehmen, die sich bereits erfolgreich im Konsulat Frankfurt/Main registriert haben und für ihre Mitarbeiter E-1 oder E-2 „Folge“-Visa nutzen.

Mit Einführung des neuen Online-Formulars DS 160 entfiel für E-2 Antragsteller die Pflicht, das Formular DS 156 E part III im Konsulat mit einzureichen. Lediglich Mitarbeiter, die ein E-1 Visum beantragen wollten, mussten dieses Formular noch vorlegen.
Das Formular DS 156 E part III wird von Unternehmensseite unterzeichnet und bestätigt die Angaben zum Mitarbeiter sowie zu dessen Tätigkeit in den USA.

Diese Sonderregelung für E-2 Visa-Anträge wurde aktuell bis auf weiteres vom Konsulat aufgehoben. Auf Grund technischer Probleme wird derzeit wieder für alle E-1 oder E-2 Antragsstellungen das Formular DS 156 E part III benötigt.

Um Probleme im Konsulat zu vermeiden und die Bearbeitung für die Konsularbeamten zu erleichtern, hat der Visa-Service THE AMERICAN DREAM nach Einführung des Online-Formulars DS 160 seinen Kunden auch weiterhin grundsätzlich empfohlen, das DS 156 E part III den Mitarbeitern für die Antragsunterlagen immer auszuhändigen. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass sich dieses Verfahren bewährt hat.

Quelle: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/e1e2