US-Außenministerium erlässt neue Visa-Widerrufs-Richtlinie

Neue Richtlinie für Konsularbeamte bei Widerruf von USA VisaDas US Department of State (DoS) hat am 27. April 2011 eine neue sogenannte „visa revocation rule“ verabschiedet, welche den US-amerikanischen Konsularbeamten bei der Annullierung von Einwanderungs- und Nicht-Einwanderungs-Visa einen breiteren Ermessensspielraum einräumt.

Die Umstände, unter denen ein gültiges Visum nach den alten Vorschriften annulliert werden konnte, waren relativ beschränkt. Das US-Außenministerium beschloss aus Gründen der Sicherheit Konsularbeamten fortan größtmögliche Vollmachten in Bezug auf den Widerruf von US-Visa zu erteilen und führt in der neuen Richtlinie konkrete Beispiele hierfür an.

Der Widerruf eines US-Visums wird immer dann notwendig, wenn nach Ausstellung des Visums Informationen über den Visa-Antragsteller bekannt werden, die darauf hindeuten, dass sich der Antragsteller:

  • zum Zeitpunkt der Visa-Ausstellung nicht für das Visum qualifiziert hat
  • durch bestimmte in der Zwischenzeit eingetretene Umstände nicht mehr für das Visum qualifiziert
  • in absehbarer Zeit nicht mehr für das Visum qualifizieren könnte
  • Des Weiteren haben Konsularbeamte nach der neuen Gesetzgebung die Möglichkeit einen vorläufigen Widerruf des Visums auszusprechen und nach genauerer Prüfung von Informationen das Visum endgültig zu annullieren.

    Falls sich nach dieser Untersuchung herausstellt, dass sich der Antragsteller ordnungsgemäß für das US-Visum qualifiziert, ist dieses wieder gültig, ohne dass ein neuer Visum-Antrag gestellt werden muss. Bei endgültiger Annullierung des Visums muss ein neuer Antrag auf ein anderes Visum gestellt werden.

    Zusätzlich wurde mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie die Möglichkeit einer nochmaligen Prüfung des Widerrufs abgeschafft.

    Darüber hinaus besteht seitens der Konsularbeamten keine Verpflichtung den Visa-Inhaber über den vorläufigen Widerruf oder die endgültige Annullierung in Kenntnis zu setzen. Im Zweifel weiß der Visa-Inhaber folglich nicht, dass sein Visum nicht mehr gültig ist.

    Üblicherweise erfolgt die Ungültigmachung eines Visums mittels Stempelung, ist aber auch dann rechtskräftig, wenn das US-Visum nicht sichtbar entwertet wurde.