Am 14. April 2011 gab die US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) die endgültige Richtlinie zum I-9 Formular, die ab dem 16. Mai 2011 in Kraft tritt, bekannt.
Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters sind US-Arbeitgeber dazu verpflichtet mithilfe des sogenannten „employment eligibility verification“-Formulars die Identität des Mitarbeiters und das Vorliegen der Arbeitsgenehmigung für die USA zu prüfen.
Die wesentlichen Änderungen der seit 3. April 2009 geltenden Übergangsregelung, wurden nunmehr ohne weitere Ergänzungen übernommen:
Die Liste der für den Nachweis erforderlichen Dokumente gliedert sich nach wie vor in drei Bereiche:
„List A“: Dokumente, die geeignet sind sowohl die Identität als auch die Arbeitsgenehmigung des Mitarbeiters nachzuweisen
„List B“: Dokumente, die ausschließlich die Identität des Mitarbeiters belegen
„List C“: Dokumente, die ausschließlich die Arbeitsgenehmigung für die USA
Weitere Informationen sowie das I-9 Formular zum Download finden Sie auf der offiziellen Webseite der USCIS: http://www.uscis.gov/i-9