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	<title>The Easy Way</title>
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	<description>US Visa Service von THE AMERICAN DREAM</description>
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		<title>Visa-Tipps aus der Praxis</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Jun 2013 12:29:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Visa Service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Business Newsletter 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Einreise in die USA]]></category>
		<category><![CDATA[I-94]]></category>
		<category><![CDATA[Reisepass]]></category>
		<category><![CDATA[US-Grenzschutzbehörde CBP]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachfolgend veröffentlichen wir eine Auswahl von Fragen unserer Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visabestimmungen für die USA, unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2012/06/faq-visa-tipps-american-dream.jpg"><img src="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2012/06/faq-visa-tipps-american-dream.jpg" alt="Der Visa-Services The American Dream veröffentlicht häufig gestellte Fragen von Kunden" title="Visa-Tipps aus der Praxis" width="224" height="150" class="alignleft size-full wp-image-4412" /></a>Nachfolgend veröffentlichen wir eine Auswahl von Fragen unserer Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visabestimmungen für die USA, unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen zu verstehen sind. Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung können die Angaben nicht ersetzen.</p>
<h4>FRAGE/ANTWORT:</h4>
<p><strong>IHRE FRAGE:</strong><br />
Unser Mitarbeiter ist letzte Woche mit seinem L-1 Arbeitsvisum erfolgreich in die USA eingereist. Er hat gestern versucht seine Social Security Number zu beantragen. Leider gab es hier Probleme. Der Beamte teilte unseren Mitarbeiter mit, dass er ein I-94 Formular vorlegen müsste, welches er nicht bei den Antragsunterlagen dabei hatte. Können Sie uns sagen, um welches Dokument es sich dabei handelt?</p>
<p>UNSERE ANTWORT:<br />
Bis vor Kurzem wurde Inhabern von Nichteinwanderungsvisa (dazu zählt auch das L-1 Visum) im Flugzeug das weiße Formular I-94 (Arrival/Departure Record) ausgehändigt. Auf diesem wurden einfache Daten zur Identifikation des Reisenden abgefragt. Das Formular musste vollständig ausgefüllt dem Grenzbeamten am Schalter, zusammen mit dem Reisepass und dem US-Visum, vorgelegt werden. Der US-Beamte stempelte diesen Abschnitt ab und vermerkte unter welchem Nichteinwanderungsstatus (hier L-1) die jeweilige Person wann eingereist ist und wie lange sie sich in den USA aufhalten darf.  Ein Teilabschnitt des I-94 Formulars wurde dann in den Reisepass des Reisenden geheftet bzw. getackert und damit der legale Aufenthaltsstatus dokumentiert.<br />
Diese Papierform des I-94 musste bisher zwingend bei der Beantragung einer Social Security Number oder auch eines US-Führerscheins vorgelegt werden.<br />
Die US Customs and Border Protection (CBP) setzt allerdings bereits seit Mitte April 2013 die schrittweise Einführung der &#8220;I-94 Automation&#8221; an den Grenzen durch. Dieses Verfahren sieht vor, dass Reisende, die per Flugzeug oder per Schiff in die USA mit einem Nicheinwanderungsvisum (Non-Immigrant) einreisen, kein I-94 Einreiseformular (Arrival/Departure Record) mehr ausfüllen müssen.<br />
Seit dem 21. Mai 2013 haben nunmehr alle US-Airports und US-Häfen die Änderungen umgesetzt. Die Papierform I-94 wird nur noch bei Einreisen auf dem Landwege an Visuminhaber ausgegeben. Auf Flughäfen und an Häfen wird nur noch ein elektronisches I-94 generiert, welches auf der folgenden Internetseite abgerufen werden kann: <a target="_blank" href="http://www.cbp.gov/I94">www.cbp.gov/I94</a><br />
Dort besteht auch die Möglichkeit für Ihren Mitarbeiter, sich ein elektronisches I-94 Formular auszudrucken.<br />
Die Datenerfassung erfolgt bei der Einreise elektronisch mittels Scans des Passes durch den Grenzbeamten. Der Aufenthaltsstatus wird auch weiterhin direkt im Pass vermerkt und mittels eines Einreisestempels dokumentiert.<br />
Wir empfehlen Ihrem Mitarbeiter deshalb, sich auf der oben genannten Internetseite mit seinen privaten Daten einzuloggen und sich ein I-94 Formular in Papierform auszudrucken. Er möchte dieses dann bitte bei der Beantragung der Social Security Card, zusammen mit den notwendigen anderen Antragsunterlagen, vorlegen. Es sollte dann keine Probleme geben.</p>
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		<title>Einwanderungsreform und &#8220;Biometric Visa Exit System&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Jun 2013 12:17:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Visa Service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ausreise aus den USA]]></category>
		<category><![CDATA[Business Newsletter 2013]]></category>
		<category><![CDATA[Einreise in die USA]]></category>
		<category><![CDATA[Grenzkontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[Visa News]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Zuge der Einwanderungsreform von Präsident Obama billigte der Justizausschuss des US-Senats (Senate Judiciary Commitee) am 20. Mai 2013 einen gemeinsamen Gesetzesentwurf und nahm damit mit 13 zu 5 Stimmen eine erste wichtige Hürde. Kernpunkte des neuen Einwanderungsgesetzes sind die Legalisierung der 11 Millionen illegalen Einwanderer (unter strengen Voraussetzungen), ein neues Visavergabesystem für hochqualifiziertes Fachpersonal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/06/biometric-visa-exit-system-grenzkontrolle.jpg"><img src="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/06/biometric-visa-exit-system-grenzkontrolle.jpg" alt="Verschärfte Grenzkontrollen durch &quot;Biometric Visa Exit System&quot;" title="Einwanderungsreform und &quot;Biometric Visa Exit System&quot;" width="132" height="150" class="alignleft size-full wp-image-5454" /></a>Im Zuge der Einwanderungsreform von Präsident Obama billigte der Justizausschuss des US-Senats (Senate Judiciary Commitee) am 20. Mai 2013 einen gemeinsamen Gesetzesentwurf und nahm damit mit 13 zu 5 Stimmen eine erste wichtige Hürde.<br />
Kernpunkte des neuen Einwanderungsgesetzes sind die Legalisierung der 11 Millionen illegalen Einwanderer (unter strengen Voraussetzungen), ein neues Visavergabesystem für hochqualifiziertes Fachpersonal sowie eine deutliche Verschärfung der Grenzkontrollen. Gleichzeitig wurde aus dem Reformgesetz der Punkt gestrichen, welcher gleichgeschlechtlichen Ehepartnern die Möglichkeit auf Erhalt einer GreenCard im Rahmen eines Familienzusammenführungsantrags eröffnet hätte. Somit bleiben homosexuellen Paaren auch weiterhin dieselben Rechte wie heterosexuellen Paaren verwahrt. </p>
<p>Die verschärften Grenzkontrollen sehen u. a. eine langfristige Einführung eines &#8220;Biometric Visa Exit Systems&#8221; vor. Reisenden würden dann nicht nur bei der Ankunft in den USA die Fingerabdrücke genommen, sondern auch bei der Ausreise. Hintergrund ist die bessere Erfassung von möglichen Visum- bzw. Aufenthaltsstatusverstößen.<br />
Der Gesetzentwurf sieht eine schrittweise Einführung des Systems zunächst an den 10 größten Airports in den USA innerhalb der nächsten zwei Jahre vor. In den kommenden sechs Jahren soll dann eine Erweiterung auf die 30 größten Flughäfen erfolgen. </p>
<p>Anfang Juni wird der Gesetzentwurf zur Einwanderungsreform im US-Senat debattiert. Sollte der Senat mit mindestens 60 von insgesamt 100 Stimmen dem Entwurf zustimmen, muss das Gesetz noch das Abgeordnetenhaus bzw. den Kongress passieren.</p>
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		<title>Republik Korea weiterhin Teilnehmer am Programm zur visumfreien Einreise</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Jun 2013 12:02:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Visa Service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Business Newsletter 2013]]></category>
		<category><![CDATA[ESTA-Genehmigung]]></category>
		<category><![CDATA[Visa News]]></category>
		<category><![CDATA[visumfreie Einreise]]></category>

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		<description><![CDATA[Bereits im November 2008 wurde Südkorea ins Visa Waiver Programm (VWP) aufgenommen. Dieses Programm gestattet es Staatsangehörigen bestimmter Länder, ohne vorherige Beantragung eines US-Visums, sich für bis zu 90 Tage in den USA aufzuhalten. Anfang Mai bestätigten die US-Behörden nunmehr die Verlängerung der Teilnahme am Visa Waiver Programm für Reisende aus der Republik Korea bis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/05/suedkorea-esta-vwp.jpg"><img src="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/05/suedkorea-esta-vwp.jpg" alt="Südkorea weiterhin teilnahmeberechtigt für Visa Waiver Program" title="Republik Korea weiterhin Teilnehmer am Programm zur visumfreien Einreise" width="200" height="150" class="alignleft size-full wp-image-5447" /></a>Bereits im November 2008 wurde Südkorea ins Visa Waiver Programm (VWP) aufgenommen.<br />
Dieses Programm gestattet es Staatsangehörigen bestimmter Länder, ohne vorherige Beantragung eines US-Visums, sich für bis zu 90 Tage in den USA aufzuhalten. </p>
<p>Anfang Mai bestätigten die US-Behörden nunmehr die Verlängerung der Teilnahme am Visa Waiver Programm für Reisende aus der Republik Korea bis März 2015. Es ist bereits die zweite Verlängerung.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Start der I-94 Automation</title>
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		<pubDate>Fri, 31 May 2013 16:21:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Visa Service</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Einreise in die USA]]></category>
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		<description><![CDATA[Die US Customs and Border Protection (CBP) kündigte die schrittweise Einführung der &#8220;I-94 Automation&#8221; an den Grenzen ab dem 20. April 2013. Dieses Verfahren sieht vor, dass Reisende, die per Flugzeug oder per Schiff in die USA mit einem Nichteinwanderungsvisum (Non-Immigrant) einreisen, kein I-94 Formular (Arrival/Departure Record) mehr ausfüllen müssen. Seit dem 21. Mai 2013 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div class="image_frame_left"><div class="image_skin"><div class="image_inside_border"><div class="image_skin_anime" style="width:px; height:150px;"><div class="image_holder" id="zoom_image"><a href="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/05/I-94-electronic-sample-geschwaerzt-big.jpg" rel="prettyPhoto[canyon_gallery]"><img src="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/05/I-94-electronic-sample-geschwaerzt.jpg" style="width:px; height:150px;" alt=""/></a></div></div></div></div></div>Die US Customs and Border Protection (CBP) kündigte die schrittweise Einführung der &#8220;I-94 Automation&#8221; an den Grenzen ab dem 20. April 2013. Dieses Verfahren sieht vor, dass Reisende, die per Flugzeug oder per Schiff in die USA mit einem Nichteinwanderungsvisum (Non-Immigrant) einreisen, kein I-94 Formular (Arrival/Departure Record) mehr ausfüllen müssen. </p>
<p>Seit dem 21. Mai 2013 haben nunmehr alle US-Airports und US-Häfen die Änderungen umgesetzt. Die Papierform I-94 wird nur noch bei Einreisen auf dem Landweg an Visuminhaber ausgegeben. Auf Flughäfen und an Häfen wird nur noch ein elektronisches I-94 generiert.<br />
Die Datenerfassung erfolgt elektronisch mittels Scans des Passes durch den Grenzbeamten. Der Aufenthaltsstatus wird auch weiterhin direkt im Pass mittels eines Einreisestempels vermerkt, der den Tag der Einreise, die Visumkategorie sowie das Datum beinhaltet, an welchem der Visuminhaber die USA spätestens verlassen muss. Die wichtigsten Informationen finden Reisende mit einem Visum also auch weiterhin direkt in ihrem Pass vermerkt wieder.</p>
<p>Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die I-94 Daten elektronisch auf der Internetseite <a target="_blank" href="http://www.cbp.gov/I94">www.cbp.gov/I94</a> abzurufen bzw. sich ein elektronisches I-94 auszudrucken. Dort finden sich alle relevanten Informationen – wie I-94 Nummer, Name, Geburtsdatum, Passinformationen, Tag der Einreise, Visumkategorie und das Datum, an welchem die Person die USA spätestens verlassen muss.</p>
<p>Wir empfehlen allen Visuminhabern direkt nach erfolgter Einreise auf dieser Website die Angaben noch einmal zu überprüfen. Insbesondere dahingehend, ob diese mit den Einreisestempeldaten übereinstimmen.<br />
Es kann immer nur das aktuelle I-94 aufgerufen werden, bei erfolgter Ausreise stehen die Daten nicht mehr zur Verfügung.<br />
Es besteht keine Verpflichtung, ein elektronisches I-94 ausgedruckt bei sich zu führen. Der legale Status wird anhand des Visums und in Kombination mit dem Einreisestempel dokumentiert.</p>
<p>Bisher funktioniert das Abrufen der Daten auf der Website der US Customs and Border Protection reibungslos. Die Informationen sind dort unmittelbar nach erfolgter Einreise hinterlegt.<br />
Ein Ausdruck eines aktuellen I-94 Formulars empfiehlt sich im Übrigen dringend bei der Beantragung einer Social Security Number oder eines US-Führerscheins durch die US Social Security Administration (SSA) bzw. US Driver&#8217;s License Stellen. Diese Behörden bestehen zum Teil auf Vorlage dieses Dokuments und akzeptieren den Einreisestempel als Nachweis des legalen Aufenthalts nicht. </p>
<p>Weitere Informationen finden Sie auch unter: <a target="_blank" href="http://www.cbp.gov/I94">www.cbp.gov/I94</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Verstärkte Grenzkontrollen für F-1 Visuminhaber</title>
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		<pubDate>Fri, 31 May 2013 15:59:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Visa Service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Business Newsletter 2013]]></category>
		<category><![CDATA[F-1 Visum]]></category>
		<category><![CDATA[Studieren in den USA]]></category>
		<category><![CDATA[US-Grenzschutzbehörde CBP]]></category>
		<category><![CDATA[Visa News]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Reaktion auf das Boston-Marathon-Attentat ordnete das US-Heimatschutzministerium (US Department of Homeland Security, DHS) verschärfte Sicherheitskontrollen für Reisende mit F-1 Visa an. Die Attentäter selbst waren keine F-1 Visuminhaber. Ein von der Polizei festgenommener Freund des Attentäters, dem vorgeworfen wird, Beweismaterial vernichtet zu haben, war jedoch im Besitz eines solchen Studentenvisums. Erschwerend kam hinzu, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/05/student-usa-f-visum.jpg"><img src="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/05/student-usa-f-visum.jpg" alt="Verstärkte Grenzkontrollen für F-1 Visuminhaber" title="Verstärkte Grenzkontrollen für F-1 Visuminhaber" width="202" height="150" class="alignleft size-full wp-image-5430" /></a>Als Reaktion auf das Boston-Marathon-Attentat ordnete das US-Heimatschutzministerium (US Department of Homeland Security, DHS) verschärfte Sicherheitskontrollen für Reisende mit F-1 Visa an.<br />
Die Attentäter selbst waren keine F-1 Visuminhaber. Ein von der Polizei festgenommener Freund des Attentäters, dem vorgeworfen wird, Beweismaterial vernichtet zu haben, war jedoch im Besitz eines solchen Studentenvisums. Erschwerend kam hinzu, dass diesem Studenten die erneute Einreise unter F-1 Status in die USA gestattet wurde, obwohl er aus akademischen Gründen bereits von der US-Universität exmatrikuliert worden war. Die aufenthaltsrechtliche Grundlage für eine Einreise mit einem F-1 Visum war also zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr gegeben. </p>
<p>Üblicherweise werden solche Informationen im so genannten SEVIS (Student and Exchange Visitor Information) System von den US-Bildungseinrichtungen hinterlegt bzw. führen Verstöße gegen den F-1 Status zur Löschung der SEVIS-Registrierung.<br />
Bei SEVIS finden sich zahlreiche weitere Informationen zum F-1 Visuminhaber selbst sowie zur Bildungseinrichtung, dem Studieninhalt, der Länge des Studiums etc. SEVIS wurde nach den Geschehnissen rund um den 11. September eingeführt. Weitere Informationen erhält man auch unter <a target="_blank" href="http://www.ice.gov/sevis">www.ice.gov/sevis</a>.</p>
<p>Für Grenzbeamte der US Customs and Border Protection (CBP) steht bis dato nur ein sehr begrenzter Zugang zu diesem System zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde dem erwähnten F-1 Studenten die Einreise gestattet, obwohl er gegen die Auflagen des Visums verstoßen hatte, was für die Grenzbeamten anhand des noch gültigen Visums und I-20 Formulars jedoch nicht nachvollziehbar war.<br />
Um diesen Missstand zu beheben, soll den Grenzbeamten nunmehr ein erweiterter Zugriff auf SEVIS ermöglicht werden.<br />
F-1 Reisende sollten sich in der Konsequenz auf längere Abwicklungszeiten und gegebenenfalls intensivere Befragungen an den Grenzen einstellen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>US State Department erinnert an SEVIS-Gebühr</title>
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		<pubDate>Fri, 24 May 2013 09:22:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Visa Service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Business Newsletter 2013]]></category>
		<category><![CDATA[F-1 Visum]]></category>
		<category><![CDATA[Gebühren]]></category>
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		<category><![CDATA[M-1 Visum]]></category>
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		<description><![CDATA[Die konsularischen Vertretungen des US State Departments haben noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass Antragsteller, die sich für ein F (Student), J (Exchange Visitor) oder M (Non-adacemical &#038; Vocational) Visum bewerben, zwingend vorab eine SEVIS-Gebühr entrichten müssen. Das US-Heimatschutzministerium (US Department of Homeland Security, DHS) bzw. die US Immigration and Customs Enforcement (ICE) erhebt diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/05/studium-usa-sevis-gebuehr.jpg"><img src="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/05/studium-usa-sevis-gebuehr.jpg" alt="Entrichtung der SEVIS-Gebühr zwingend vor dem konsularischen Interviewtermin" title="US State Department erinnert an SEVIS-Gebühr" width="211" height="150" class="alignleft size-full wp-image-5416" /></a>Die konsularischen Vertretungen des US State Departments haben noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass Antragsteller, die sich für ein F (Student), J (Exchange Visitor) oder M (Non-adacemical &#038; Vocational) Visum bewerben, zwingend vorab eine SEVIS-Gebühr entrichten müssen.<br />
Das US-Heimatschutzministerium (US Department of Homeland Security, DHS) bzw. die US Immigration and Customs Enforcement (ICE) erhebt diese Student and Exchange Visitor Program (SEVIS) Fee für F- bzw. M-Visa in Höhe von aktuell US$ 200 bzw. für J-1 Visumbewerber in Höhe von aktuell US$ 180. </p>
<p>Die Bezahlung erfolgt mittels Kreditkarte im Internet unter <a target="_blank" href="http://www.fjmfee.com">http://www.fjmfee.com</a>, wo sich der Antragsteller nach Eingabe der Zahlungsinformationen auch direkt eine Zahlungsbestätigung ausdrucken kann. Diese Bestätigung muss jeder F-, J- oder M-Visumbewerber zwingend am Tag des persönlichen Interviewtermins im US-Konsulat (zusammen mit den weiteren Unterlagen) vorlegen.</p>
<p>Antragsteller, die diese Zahlung nicht vorweisen können, erhalten in der Regel keinen Zutritt zum US-Konsulat. Sollte das Fehlen der Zahlungsbestätigung erst während des Termins im US-Konsulat auffallen, dann kann der Antrag nicht abschließend bearbeitet werden und der Antragsteller muss erneut vorstellig werden. Ein einfaches Nachreichen des Dokuments ist in der Regel nicht möglich.</p>
<p>Die SEVIS-Gebühr ist nicht zu verwechseln mit der konsularischen Visumantragsgebühr, die zusätzlich zur SEVIS-Gebühr vor dem Termin entrichtet werden muss. Die Zahlung der Visumantragsgebühr kann über folgende Internetseite veranlasst werden: <a target="_blank" href="https://www.visasystem-roskosmeier.de/index.php?lang=de">https://www.visasystem-roskosmeier.de/index.php?lang=de</a></p>
<p>Auch hier erhält der Visumantragsteller einen Visa-Einzahlungsnachweis. Dieser muss  zusammen mit der SEVIS-Zahlungsbestätigung am Tag des Termins im US-Konsulat unbedingt eingereicht werden.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Flughafen Chicago O&#8217;Hare führt automatisierte Passkontrolle ein</title>
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		<pubDate>Fri, 24 May 2013 08:55:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Visa Service</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Flughafen]]></category>
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		<category><![CDATA[Visa News]]></category>

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		<description><![CDATA[Als erster Airport in den Vereinigten Staaten wird der Flughafen Chicago O&#8217;Hare kurzfristig eine Automatisierung der Passkontrolle umsetzen. Ab dem 1. Juli 2013 werden Reisende an 32 Selbstbedienungsterminals die Passdaten eigenständig einlesen können. Über ein Touchscreenverfahren müssen ankommende Fluggäste zusätzlich sicherheitsrelevante Fragen zur Einreise beantworten. Nach dem Einlesen der Passinformationen sowie der Beantwortung der Sicherheitsfragen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/05/flughafen-usa-chicago-passkontrolle.jpg"><img src="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/05/flughafen-usa-chicago-passkontrolle.jpg" alt="Automatisierung der Passkontrolle am Flughafen Chicago O&#039;Hare" title="Flughafen Chicago O&#039;Hare führt automatisierte Passkontrolle ein" width="203" height="150" class="alignleft size-full wp-image-5407" /></a>Als erster Airport in den Vereinigten Staaten wird der Flughafen Chicago O&#8217;Hare kurzfristig eine Automatisierung der Passkontrolle umsetzen. Ab dem 1. Juli 2013 werden Reisende an 32 Selbstbedienungsterminals die Passdaten eigenständig einlesen können.</p>
<p>Über ein Touchscreenverfahren müssen ankommende Fluggäste zusätzlich sicherheitsrelevante Fragen zur Einreise beantworten.<br />
Nach dem Einlesen der Passinformationen sowie der Beantwortung der Sicherheitsfragen druckt der Terminal eine Bestätigung aus. Diese wird abschließend einem Beamten der US Customs and Border Protection (CBP) vorgelegt, der die Angaben überprüft und die offizielle Einreisegenehmigung erteilt.</p>
<p>Laut Aussagen des Flughafenbetreibers (Chicago Department of Aviation) sollen sich durch die Umstellung auf das automatisierte Verfahren die Einreisewartezeiten erheblich verkürzen.<br />
USA-Reisende, die den Flughafen Chicago O&#8217;Hare ab dem 1. Juli 2013 nutzen, müssen sich für dieses Verfahren nicht vorher registrieren – es bedarf also keiner vorherigen Anmeldung. Das automatisierte Verfahren ist deshalb auch nicht zu verwechseln mit dem <a target="_blank" href="http://www.globalentry.gov">Global Entry Program</a>.</p>
<p>Ob und wann weitere US-Airports das automatisierte Verfahren einführen werden, steht derzeit noch nicht fest.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>US-Privathaushalte haben Schulden reduziert</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Apr 2013 16:18:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Visa Service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Business Newsletter 2013]]></category>
		<category><![CDATA[US-Wirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Laut der Federal Reserve Bank ist die Verschuldung der Privathaushalte in den USA so gering wie seit Jahren nicht mehr. Im 4. Quartal 2012 lag die Schuldenquote, also das Verhältnis der Schulden zum verfügbaren Haushaltseinkommen, bei 10,4%. Sowohl Hypothekenschulden als auch Verbraucherschulden wurden mit einberechnet. Wirtschaftsexperten gehen demzufolge davon aus, dass die Ausgaben für Konsum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/04/verschuldung-us-privathaushalt.jpg"><img src="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/04/verschuldung-us-privathaushalt.jpg" alt="Verschuldung der US-Privathaushalte auf Rekordtief" title="US-Privathaushalte haben Schulden reduziert" width="147" height="150" class="alignleft size-full wp-image-5393" /></a>Laut der Federal Reserve Bank ist die Verschuldung der Privathaushalte in den USA so gering wie seit Jahren nicht mehr. Im 4. Quartal 2012 lag die Schuldenquote, also das Verhältnis der Schulden zum verfügbaren Haushaltseinkommen, bei 10,4%.<br />
Sowohl Hypothekenschulden als auch Verbraucherschulden wurden mit einberechnet.   </p>
<p>Wirtschaftsexperten gehen demzufolge davon aus, dass die Ausgaben für Konsum und Investitionen in Zukunft steigen werden und somit auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden.</p>
<p>Untersuchungen zeigen jedoch, dass insbesondere die reichen US-Haushalte von der Erholung der Wirtschaft profitieren. Betrachtet man alle Bevölkerungsgruppen insgesamt, so wird deutlich, dass ein Großteil des Wohlstands in den USA nach der Krise wieder aufgebaut werden konnte. Ende 2012 betrug das Vermögen der Privathaushalte 66,1 Billionen US-Dollar und war damit nicht nur so hoch wie seit dem 4. Quartal 2007 nicht mehr, sondern auch nicht weit vom Rekordhoch von 67,4 Billionen US-Dollar vor der Rezession entfernt.</p>
<p>Experten prognostizieren daher eine positive Entwicklung des Immobilienmarktes, d. h. steigende Immobilienpreise, was einem Großteil der amerikanischen Bevölkerung zu Gute kommen würde.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>H-1B Kontingent für US-Steuerjahr 2014 ausgeschöpft</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Apr 2013 12:34:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Visa Service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeiten in den USA]]></category>
		<category><![CDATA[Business Newsletter 2013]]></category>
		<category><![CDATA[H-1B Visum]]></category>
		<category><![CDATA[Visa News]]></category>

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		<description><![CDATA[Das H-1B Cap, die jährliche zahlenmäßige Limitierung der H-1B Visa, ist bereits seit dem 5. April ausgeschöpft. Damit wurde die H-1B Quote zum ersten Mal seit 2008 innerhalb der ersten Woche nach Beginn der Einreichungsfrist (am 1. April) erreicht. Die H-1B Antragsrunde für dieses Jahr ist somit bereits geschlossen. Neue H-1B Anträge können erst wieder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/04/h-1b-visum-kontingent-ausgeschoepft.jpg"><img src="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2013/04/h-1b-visum-kontingent-ausgeschoepft.jpg" alt="Antragsstopp: H-1B Quote innerhalb einer Woche erreicht" title="H-1B Kontingent für US-Steuerjahr 2014 ausgeschöpft" width="226" height="150" class="alignleft size-full wp-image-5384" /></a>Das H-1B Cap, die jährliche zahlenmäßige Limitierung der H-1B Visa, ist bereits seit dem 5. April ausgeschöpft. Damit wurde die H-1B Quote zum ersten Mal seit 2008 innerhalb der ersten Woche nach Beginn der Einreichungsfrist (am 1. April) erreicht.<br />
Die H-1B Antragsrunde für dieses Jahr ist somit bereits geschlossen. Neue H-1B Anträge können erst wieder ab dem 1. April 2014 für einen frühestmöglichen Arbeitsbeginn ab 1. Oktober 2014 (= Beginn des Fiscal Year 2015) gestellt werden.</p>
<p>Allein am ersten Tag (1. April 2013) gingen laut US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) mehr als 50.000 H-1B Petitionen ein. Innerhalb einer Woche erhielt die USCIS etwa 124.000 H-1B Petitionen für das H-1B Regular Cap und Master&#8217;s Cap, welche auf 65.000 bzw. 20.000 Anträge beschränkt sind. Das bedeutet, dass bei der USCIS in etwa 39.000 Anträge zu viel eingegangen sind und seit dem 5. April keine weiteren H-1B Anträge mehr angenommen wurden.<br />
Am 7. April erfolgte daher erstmals seit 2008 eine als &#8220;Lotterie&#8221; bezeichnete computerbasierte Zufallsauswahl (Random Selection). Das bedeutet, dass unter den bis zum 5. April 2013 bei der USCIS eingegangenen H-1B Petitionen ausgelost wurde, über welche Anträge abschließend entschieden wird. Gestartet wurde die Auswahl mit dem Master&#8217;s Cap, welches auf 20.000 Anträge beschränkt ist, darauf folgen 65.000 Anträge für das reguläre Cap, wobei alle H-1B &#8220;Master’s Exemption&#8221;-Anträge, die nicht mehr im Master’s Cap berücksichtigt werden konnten, dem regulären Kontingent zugerechnet wurden.</p>
<p>Die Antragsteller werden von der USCIS darüber informiert, ob der Antrag ausgelost wurde oder nicht. Antragstellern, deren H-1B Petition nicht ausgelost wurde, wird die H-1B Akte unbearbeitet zurückgeschickt. In diesem Fall fallen auch keine Antragsgebühren an.</p>
<p>Die USCIS bearbeitet übrigens weiterhin sämtliche H-1B Anträge, die nicht vom Cap betroffen sind. Hierunter fallen beispielsweise Anträge von &#8220;Current H-1B Worker&#8221;, d. h. Anträge von Personen, die bereits mit einem H-1B Visum im Arbeitseinsatz sind (z. B. Verlängerung des Aufenthaltsstatus, Wechsel des Arbeitgebers oder geänderte Arbeitsbedingungen).</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Visa-Tipps aus der Praxis</title>
		<link>http://theeasyway.com/blog/2013/04/23/visa-tipps-aus-der-praxis-9/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=visa-tipps-aus-der-praxis-9</link>
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		<pubDate>Tue, 23 Apr 2013 15:22:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Visa Service</dc:creator>
				<category><![CDATA[Business Newsletter 2013]]></category>
		<category><![CDATA[J-1 Visum]]></category>
		<category><![CDATA[Praktikum in den USA]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachfolgend veröffentlichen wir eine Auswahl von Fragen unserer Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visabestimmungen für die USA, unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2012/06/faq-visa-tipps-american-dream.jpg"><img src="http://theeasyway.com/wp-content/uploads/2012/06/faq-visa-tipps-american-dream.jpg" alt="Der Visa-Services The American Dream veröffentlicht häufig gestellte Fragen von Kunden" title="Visa-Tipps aus der Praxis" width="224" height="150" class="alignleft size-full wp-image-4412" /></a>Nachfolgend veröffentlichen wir eine Auswahl von Fragen unserer Kunden, die uns täglich erreichen und von unseren Beratern beantwortet werden. Alle unsere Berater besitzen langjährige Erfahrung im Einwanderungsrecht für die USA und verfügen über fundierte juristische Kenntnisse der aktuellen Visabestimmungen für die USA, unter anderem gewährleistet durch eine ständige Fort- und Weiterbildung. Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten, auch wenn Sie auf Ihre eigene Situation zutreffen mögen, nicht als konkrete Hilfestellung für Ihre speziellen Fragen zu verstehen sind. Auch daher sind die gemachten Angaben stets ohne Gewähr. Eine Einzelfallberatung können die Angaben nicht ersetzen.</p>
<h4>FRAGE/ANTWORT:</h4>
<p>Im Folgenden haben wir ausgewählte Fragen unserer Kunden für Sie zusammengestellt.</p>
<h3 class="toggler"><a href="javascript:void(0);">Antragsdauer</a></h3>
		<div class="toggle_container">
			<div class="block">
				<p><strong>&#8220;Wie viel Zeit nimmt die Beantragung eines J-1 Visums in der Regel in Anspruch?&#8221;</strong></p>
<p>Antragsunterlagen für ein J-1 Visum umfassen eine Vielzahl an Dokumenten zum Antragsteller sowie US-Unternehmen. Die Abwicklung ist ein sehr komplexer und zeitintensiver Prozess. Insgesamt ist bis zur Ausstellung eines J-1 Visums mit mindestens 4 bis 6 Wochen zu rechnen, daher sollte die Beantragung so früh wie möglich in die Wege geleitet werden.</p>
<p>Hintergrund dieses langen Prozesses ist, dass das J-1 Visum nicht ausschließlich am US-Konsulat, sondern zusätzlich mithilfe einer Austauschorganisation (J-1 Visa Sponsor) beantragt werden muss. Diese Organisationen wurden vom US Department of State (US-Außenministerium) dazu befähigt, die Durchführung der Programme gemäß den US-Richtlinien zu überprüfen. Nach einem zeitintensiven und komplexen Überprüfungsprozess des Praktikanten und des US-Gastunternehmens wird schließlich das Formular DS-2019 (&#8220;Certificate of Eligibility for Exchange Visitor (J-1) Status&#8221;) ausgestellt, welches zur Beantragung eines J-1 Visums wiederum zwingend erforderlich ist.<br />
</p>
			</div>
		</div>
<h3 class="toggler"><a href="javascript:void(0);">J-1 Visum mit Abitur?</a></h3>
		<div class="toggle_container">
			<div class="block">
				<p><strong>&#8220;In unserem Mutterunternehmen in Deutschland beschäftigen wir derzeit eine Praktikantin, die einen Einblick in die amerikanischen Unternehmensabläufe an unserem US-Standort erhalten soll. Bisher wurde nur das Abitur abgelegt. Ist die Beantragung eines J-1 Visums dennoch möglich?&#8221;</strong></p>
<p>Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Antragstellung leider nicht möglich, da die Richtlinien bezüglich des J-1 Visums ausdrücklich fundierte Grundkenntnisse in dem entsprechenden Bereich des Praktikums voraussetzen. Zudem muss das zukünftige Praktikum einen klaren Bezugspunkt zur bisherigen Ausbildung bzw. Berufserfahrung vorweisen, um zu verhindern, dass einer gewöhnlichen Beschäftigung nachgegangen oder Hilfsarbeiten ausgeübt werden. Diese spezifischen Anforderungen werden erhoben, um sicherzustellen, dass sowohl Praktikanten als auch Trainees praktische Erfahrungen in der jeweiligen Fachrichtung und nicht ausschließlich reine Arbeitserfahrung sammeln. Der Abschluss des Abiturs erfüllt diese Vorgaben leider nicht.</p>
<p>Gegebenenfalls kann die Beantragung des J-1 Visums später wieder aufgenommen werden, falls der Aufenthalt in den USA zu diesem Zeitpunkt noch von Interesse sein sollte. Bitte beachten Sie, dass mindestens ein halbes Lehrjahr bzw. das erste Fachsemester abgeschlossen sein müssen, um sich für ein J-1 Visum zu qualifizieren.</p>
			</div>
		</div>
<h3 class="toggler"><a href="javascript:void(0);">Wo kann das DS-2019 Formular heruntergeladen werden?</a></h3>
		<div class="toggle_container">
			<div class="block">
				<p><strong>&#8220;Immer wieder wird das Formular DS-2019 im Zusammenhang mit dem J-1 Visum erwähnt. Auf welcher Website kann dieses Dokument heruntergeladen und ausgefüllt werden?&#8221;</strong></p>
<p>Das Formular DS-2019 (&#8220;Certificate of Eligibility for Exchange Visitor (J-1) Status&#8221;) ist zwingend erforderlich, um ein J-1 Visum zu beantragen und kann ausschließlich über eine Austauschorganisation (J-1 Visa Sponsor) ausgestellt werden. Diese Organisationen wurden vom US Department of State (US-Außenministerium dazu befähigt, die Durchführung der Praktika gemäß den US-Richtlinien zu überprüfen und tragen somit eine sehr hohe Verantwortung für die Praktikanten und die US-Gastunternehmen. Das DS-2019 muss während des Interviewtermins im US-Konsulat im Original vorgelegt werden und wird später im Falle einer erneuten Einreise in die USA oder bei der Verlängerung des Praktikums benötigt. Bitte beachten Sie, dass keinesfalls die Möglichkeit besteht, das Einbeziehen einer Austauschorganisation zu umgehen. Eine Liste designierter Organisationen für die Kategorien Intern oder Trainee finden Sie auch mithilfe des folgenden Links: <a target="_blank" href="http://j1visa.state.gov/participants/how-to-apply/sponsor-search">http://j1visa.state.gov/participants/how-to-apply/sponsor-search</a></p>
<p>Bei dem Formular DS-2019 handelt es sich um einen nummerierten und limitierten Vordruck, der nicht im Internet ausgefüllt und heruntergeladen werden kann, sondern erst nach einem zeitintensiven und komplexen Überprüfungsprozess des Praktikanten sowie des US-Gastunternehmens ausgestellt wird. Die Ausstellung des Formulars DS-2019 erfolgt mithilfe des Student and Exchange Visitor Information System (SEVIS). Diese webbasierte Datenbank ermöglicht sowohl dem US Department of Homeland Security (US-Heimatschutzministerium) als auch dem US Department of State die Daten aller Praktikanten, die sich in den USA befinden, direkt einzusehen. SEVIS beinhaltet u. a. Angaben zum Aufenthaltsort, US-Gastunternehmen und legalen Status des Praktikanten. Sobald die Daten in SEVIS eingegeben wurden, ist die Austauschorganisation während der gesamten Aufenthaltsdauer dafür verantwortlich, diese Daten aktuell zu halten und ggf. anzupassen, z. B. im Fall einer Verlängerung des Aufenthalts oder eines Wechsels des US-Gastunternehmens.</p>
			</div>
		</div>
<h3 class="toggler"><a href="javascript:void(0);">Altershöchstgrenze bei der Beantragung eines J-1 Visums?</a></h3>
		<div class="toggle_container">
			<div class="block">
				<p><strong>&#8220;Einer langjährigen Mitarbeiterin unseres Unternehmens soll ein vierwöchiger Aufenthalt bei unserer Tochtergesellschaft in den USA ermöglicht werden, um die amerikanischen Unternehmensabläufe und Kollegen kennen zulernen. Besteht bei der Beantragung des J-1 Visums eine Altershöchstgrenze?&#8221;</strong></p>
<p>Die meisten Austauschorganisationen erheben in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren, eine klar definierte Altershöchstgrenze besteht laut Gesetzestext aber nicht und liegt im Ermessen der entsprechenden Organisation. Daher sollte stets mit dem J-1 Visa Sponsor, der letztendlich das Formular DS-2019 ausstellen wird, Rücksprache gehalten werden. Das US Department of State gibt zwar bestimmte und sehr strikte Richtlinien bezüglich des J-1 Visums vor, dennoch variieren die Zugangsvoraussetzungen der Austauschorganisationen mitunter sehr.</p>
<p>Der geplante Aufenthalt ist ggf. auch im Rahmen eines firmeninternen Trainings mit einem B-1 Visum (Business Visitor) möglich. Allerdings muss immer der Einzelfall betrachtet und somit individuell überprüft werden, ob das B-1 Visum tatsächlich eine Alternative zum J-1 Visum darstellt.</p>
			</div>
		</div>
<h3 class="toggler"><a href="javascript:void(0);">Vertrag bei deutschem Mutterunternehmen oder Tochtergesellschaft in den USA?</a></h3>
		<div class="toggle_container">
			<div class="block">
				<p><strong>&#8220;Wir haben einen dualen Studenten bei uns im Hause, der sein Praxissemester in den USA absolvieren soll. Im Hinblick auf das Vertragswerk bestehen zwei Möglichkeiten – der Student hat einen Vertrag mit unserem Mutterunternehmen in Deutschland und wird in die USA &#8220;entsandt&#8221; oder der Student hat einen Vertrag mit unserer Tochtergesellschaft in den USA. Welche Option stellt die bessere dar?&#8221;</strong></p>
<p>Ein Praktikumsvertrag ist für die Abwicklung des J-1 Visums nicht relevant und dient lediglich als Absicherung für den Praktikanten sowie das US-Gastunternehmen bzw. ggf. das Mutterunternehmen in Deutschland, z. B. im Hinblick auf den Praktikumszeitraum, die Vergütung, die Wochenarbeitsstunden oder den Urlaub. Weder die Austauschorganisation noch das US-Konsulat wollen den Vertrag im Laufe des Beantragungsprozesses einsehen.</p>
<p>Wichtig ist jedoch, dass die US-Tochtergesellschaft und der Praktikant auf jeden Fall den Training/Internship Placement Plan (DS-7002) sowie ein Host Employer Agreement und Participant Agreement gegenzeichnen müssen. Beide Seiten bestätigen mit den Unterschriften, die Programmrichtlinien bezüglich des J-1 Visums sowie die individuellen Vertragsbedingungen, wie das monatliche Gehalt, einzuhalten. Zudem muss die Vergütung nicht aus den USA erfolgen; das deutsche Unternehmen kann die Bezahlung weiterhin übernehmen. Das Praktikum muss jedoch nicht zwingend vergütet werden, da dies keine Voraussetzung von Seiten der US-Behörden ist. In diesem Fall muss der Praktikant über ausreichend finanzielle Eigenmittel in Höhe von ca. 1.000 US-Dollar pro Monat zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten verfügen. Der Nachweis kann in Form von Kontoauszügen oder einer Bürgschaft der Eltern erbracht werden. Falls das deutsche oder amerikanische Unternehmen zusätzliche Leistungen – z. B. die Unterkunft, einen Mietwagen oder den Flug – übernehmen sollte, reduziert sich die Höhe der geforderten Eigenmittel entsprechend.</p>
			</div>
		</div>
<h3 class="toggler"><a href="javascript:void(0);">Reisen außerhalb der Vereinigten Staaten</a></h3>
		<div class="toggle_container">
			<div class="block">
				<p><strong>&#8220;Besteht für unsere Praktikanten und Trainees die Möglichkeit, während oder nach Beendigung des Praktikums die USA zu verlassen, um z. B. zu reisen? Welche Schritte müssen hierzu beachtet werden?&#8221;</strong></p>
<p>Das J-1 Visum kann für multiple Einreisen verwendet werden, allerdings ist das Visum ausschließlich im Zusammenhang mit dem Formular DS-2019 gültig, auf dem auch der konkrete Zeitraum des Praktikums vermerkt ist. Sofern Praktikanten und Trainees während des Praktikums außerhalb der USA reisen möchten, ist besonders wichtig, dass die entsprechende Austauschorganisation im Hinblick auf dieses Vorhaben rechtzeitig kontaktiert wird. Zunächst muss das Formular DS-2019 im Original postalisch an die Organisation geschickt werden. Anschließend unterzeichnet ein Zeichnungsberechtigter das DS-2019 noch einmal und bestätigt somit, dass sich der Inhaber des J-1 Visums &#8220;in good standing&#8221; befindet. Diese Unterschrift ist 6 Monate gültig und ermöglicht dem US-Einwanderungsbeamten an der Grenze direkt einzusehen, dass alle Programmrichtlinien erfüllt werden und der Praktikant demnach problemlos wieder einreisen darf.</p>
<p>Wenn das Praktikum offiziell beendet ist, besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich 30 Tage in den USA aufzuhalten (Grace Period), um diese Zeit beispielsweise für Reisen zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass die USA in dieser Zeit keinesfalls verlassen werden sollten, um anschließend wieder einzureisen. Das Formular DS-2019 und ggf. das J-1 Visum sind dann bereits abgelaufen, d. h. die erneute Einreise in die USA müsste visumfrei mit der elektronischen Reisegenehmigung (ESTA) erfolgen. Die Gefahr einer Ablehnung von Seiten des US-Grenzbeamten wäre jedoch zu hoch.</p>
<p>Zudem darf das Praktikum laut Bestimmungen des US Department of State für maximal 30 Tage am Stück unterbrochen werden, jedoch keinen Tag länger. Sofern diese Frist überschritten wird, verliert der Praktikant seinen legalen Aufenthaltsstatus in den USA und muss infolgedessen das Land verlassen.</p>
			</div>
		</div>
<h3 class="toggler"><a href="javascript:void(0);">Praktikum an unterschiedlichen Standorten</a></h3>
		<div class="toggle_container">
			<div class="block">
				<p><strong>&#8220;Da wir in den USA mit mehreren Niederlassungen vertreten sind, soll das Praktikum an unterschiedlichen Standorten absolviert werden. Ist diese Konstellation möglich?&#8221;</strong></p>
<p>Im Prinzip ist solch eine Konstellation möglich, sofern jeder der einzelnen US-Standorte die spezifischen Anforderungen der Austauschorganisation erfüllt. Zum Beispiel muss die Anzahl der Praktikanten und Trainees zu regulären Angestellten in einem angemessenen Verhältnis stehen, um eine professionelle Betreuung durch ausreichend Mitarbeiter zu gewährleisten.</p>
<p>Wichtig ist, dass dieser sogenannte &#8220;Company Transfer&#8221; vorab im Training/Internship Placement Plan (DS-7002) mit den entsprechenden US-Niederlassungen und Adressen vermerkt wird. Beachten Sie bitte auch, dass dieser firmeninterne Wechsel nur innerhalb der Unternehmensgruppe möglich ist; ein längerfristiger Wechsel zum Standort eines Kunden ist auf keinen Fall erlaubt. An Business Meetings beim Kunden bzw. Kundenbesuchen allgemein dürfen Praktikanten und Trainees in Begleitung des Supervisors oder Personals des US-Gastunternehmens natürlich teilnehmen.</p>
			</div>
		</div>
<p style="margin-top: 50px">
]]></content:encoded>
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