Bei einigen US-Visa-Kategorien erfolgt die Antragstellung in einem 2-Schritt-Verfahren: zunächst über die US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) und in einem weiteren Schritt über das US-Konsulat. Insbesondere im Bereich der US-Arbeitsvisa, wie beim L-1 (Intra-Company-Transfer), H-1B (Specialty Occupation) oder O-1 Visum (Extraordinary Ability) wird der Erstantrag bei der USCIS eingereicht und nach Bewilligung ein Antrag auf Ausstellung der Visa bei den US-Konsulaten gestellt. 
Im Oktober 2011 wurden deutsche Unternehmen in den USA von den Deutsch-Amerikanischen Außenhandelskammern (AHK USA) zusammen mit dem Delegierten der Deutschen Wirtschaft in Washington DC (RGIT) und der Roland Berger Strategy Consultants GmbH zur Konjunktur befragt. Kürzlich wurden die Ergebnisse des mittlerweile dritten "German American Business Outlook" (GABO) vorgestellt.
Wie die US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) mitteilte, wurde das sogenannte H-1B Cap – die jährliche zahlenmäßige Limitierung der H-1B Visa – für das Steuerjahr 2012 (FY 2012) am 22. November 2011 erreicht. Damit ist das H-1B Kontingent so schnell ausgeschöpft wie seit drei Jahren nicht mehr.
Alle H-1B Visaanträge, die nach diesem Stichtag bei der USCIS eingegangen sind, wurden an die jeweiligen Antragsteller zurückgeschickt und nicht bearbeitet.
Die US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) testet derzeit das neue Online-System, welches Antragstellern neben den regulären "Papier-Verfahren" die Möglichkeit bietet, Antragsformulare elektronisch einzureichen.
Das "Electronic Immigration System" (ELIS) der USCIS befindet sich gerade in der Testphase und wird regelmäßig erweitert und verbessert. Begonnen wurde die Testreihe mit dem Formular I-539 ("Application to Extend/Change Nonimmigrant Status").
Trotz hoher Arbeitslosigkeit in den USA suchen viele Firmen händeringend geeignetes Personal.
Die US-Einwanderungsbehörde hat neue Richtlinien für Inhaber eines F-, M- oder J-Visums verabschiedet, infolgedessen ausländische Studenten und Austauschbesucher berechtigt sind, eine Fahrerlaubnis in den USA zu erhalten.
Folgende Voraussetzungen müssen Inhaber eines F-, M-, oder J-Visums hierfür erfüllen:
Im Rahmen der US-Visa-Beantragung ist ein persönlicher Interviewtermin im US-Konsulat für alle Antragsteller im Alter von 14-79 Jahren obligatorisch.
Die Termine können online oder telefonisch unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0900 - 1 85 0055 vereinbart werden.
Bereits vereinbarte Termine können ohne negative Auswirkungen auf den Visa-Antragsprozess verschoben oder abgesagt werden - wobei keine Verpflichtung zum Widerruf des Termins besteht.
Verschiebungen konnten bislang bis ca. 2 Werktage vor dem Interviewtermin veranlasst werden. Danach trat eine Art "Sperre" ein, d.h. der Termin konnte erst wieder am Folgetag des eigentlichen Termins verschoben werden. Neuerdings können Termine nicht mehr kurzfristig verschoben werden.
Auf jedem Visum, das von den US-Konsulaten ausgestellt wird, befindet sich u.a. das Kommentarfeld "Annotations", das zusätzliche Informationen über das Visum enthält.
Der US-Konsularbeamte hat die Möglichkeit in dem 88 Zeichen langen Feld weiterführende Informationen über den Antragsteller und die Umstände, unter denen das Visum ausgestellt wurde, anzugeben. Die Zusatzinformationen sollen sowohl dem Visuminhaber als auch dem US-Grenzbeamten dienlich sein.