
Für den Fall, dass ein einzelner Elternteil mit seinem Kind bzw. Kindern unter 18 Jahren in die USA reist oder die Begleitperson weder ein Elternteil noch Erziehungsberechtigter ist, empfiehlt die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (US Customs and Border Protection, CBP) nachdrücklich, dass Unterlagen mitgeführt werden, die das Einverständnis oder die legale Vormundschaft belegen.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die steigende Zahl von Kindesentführungen z. B. bei Sorgerechtsstreitigkeiten.
In den Fällen, in denen das Kind bzw. die Kinder mit beiden Elternteilen reisen, müssen selbstverständlich keine besonderen Nachweise mitgeführt werden.