
Am 24. Januar 2012 wurde eine endgültige Richtlinie verabschiedet, nach der sich die Ausstellung der L-Visa von den US-Konsulaten nicht mehr nur an der "I-797 Approval Notice" und dem dort bewilligten Aufenthaltsstatus orientiert.
Der L-1 Antrag wird in einem ersten Verfahrensschritt beim zuständigen Service-Center der US-Einwanderungsbehörde (US Citizenship and Immigration Services, USCIS) eingereicht, wobei im Erstantrag ein Aufenthaltsstatus von maximal drei Jahren beantragt werden kann.
Auf Grundlage eines positiven Bescheids durch die USCIS (I-797 - Notice of Approval) wird im letzten Schritt (in der Regel) im heimischen US-Konsulat das L-1 Visum beantragt und ausgestellt.
Wenn sich der Visum-Antragsteller an das US-Konsulat wendet, war es bisher so, dass das L-Visum nur so lange erteilt werden durfte, wie der bewilligte Status auf der Approval Notice, also maximal drei Jahre.